Jens Wagenknecht und Dipl.-Med. Steffi Lange

Unsere Praxis erstellt elektronische Rezepte.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie vor der Rezeptbestellung Ihre Gesundheitskarte einmalig pro Quartal einlesen lassen (Januar / April / Juli / Oktober). Das E-Rezept kann einfach mit der Elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. In der Apotheke wird die eGK in das Kartenterminal gesteckt; die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich.

Rezepte für Hilfsmittel, Betäubungsmittel und Privatrezepte können nicht elektronisch erstellt werden.

Weitere Einzelheiten zum Thema E-Rezept finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium/e-rezept

Bitte beachten Sie, dass eine Erstellung von Rezepten, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorgenommen werden kann, nachdem die Versichertenkarte in der Praxis vorgelegt wurde und eingelesen werden konnte.
Uns entstehen viele überflüssige Arbeitsschritte, zum Beispiel bei Veränderungen der Versichertendaten und durch das nachträgliche Anfordern der Versichertenkarte.
Zu Quartalsbeginn lesen wir die Karte gerne für Sie ein, danach können Sie bestellen: über die Homepage, den AB oder die App. Wir bemühen uns, die benötigten Dokumente zeitnah zu erstellen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.


Die Arztpraxis

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